Leistung

Energieausweise

Im Rahmen der diversen Baugesetze, sowie der geänderten Gesetzeslage für Miet- und Eigentumsobjekte müssen viele Objektbesitzer, Bauträger sowie Eigenheimbesitzer für Förderungen einen Energieausweis vorlegen. 

Bei Vermietung oder Verpachtung bzw. Verkauf von Wohnobjekten und auch einzelnen Mieteinheiten sind die entsprechnenden Energieausweise vorzulegen, diese können von unserem Büro sowohl für Alt- als auch Neubauten erstellt werden.
Auch für die Baueinreichungen sind Energieausweise erforderlich.

Die Erstellung von Energieausweisen berechnet den gesamten Energiebedarf eines Hauses pro Jahr. Das Büro Ing. Fallmann kann dahingehend beratend tätig werden, dass z.B. Isoliermaterialien in Stärke und Auswahl vorgeschlagen werden und sogleich erkennbar ist, wie viel Energie weniger oder mehr bei entsprechender Abänderung der Isolierstärke verbraucht wird. Dadurch können Förderungen für Sanierungen oder auch für Neubauten schneller genehmigt werden.

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises für ein Einfamilienhaus mittlerer Größe liegt bei € 400,-. Für besthende Gebäude sowie größeren Miet- oder Gewebeobjekte sind je nach Umfang der Arbeiten die Kosten für die Erstellung mittels eines Angebotes vor Durchführung gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.